Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut*in
Ein Blick in die Zukunft:
Wenn Sie ihr Examen geschafft haben, müssen Sie noch eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut*in beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe stellen.
Die derzeitige Gebühr, wenn die Prüfung in Berlin abgelegt wurde, beträgt 85,-€. (Stand 03/2023)
Förderungmöglichkeiten
1. Schüler-BAföG:
Die Physiotherapieausbildung ist nach dem Bundesausbildungs-Förderungsgesetz (BAföG) als förderungswürdig anerkannt.
Damit findet sich unsere SAfP Spektrum Akademie für Physiotherapie natürlich im BAföG-Ausbildungsstätten-Verzeichnis:
Das BAföG-Amt prüft individuell ob man Anspruch auf BAföG hat und wenn ja, wie hoch der Anspruch ist.
Dafür muss zunächst die Hürde des BAföG-Antrages genommen werden, aber man sollte bedenken, dass es sich um
Schüler-BAföG handelt, welches nicht zurück gezahlt werden muss!
Studies-Online hat sehr informative Seiten zum BAföG für Schüler*innen
(siehe Links!)
2. Bildungskredit
Nach dem zweiten Semester können Sie einen Bildungskredit in Höhe von bis zu monatlich 300,-€, auch zusätzlich zum BAföG, beantragen. Das Kreditvolumen liegt zwischen 1.000,-€ und 7.200,- € mit einem durch Bundesgarantie sehr günstigem Zinssatz. Der begrenzt zur Verfügung stehende Finanzrahmen wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben.
3. Begabtenförderung
Die Begabtenförderung richtet sich u.a. an die Absolventen der Physiotherapie-Ausbildung. Schließen Sie die Ausbildung mit „sehr gut“ ab, können Sie ein Stipendium für Ihre Weiterbildung beantragen.